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Bauvoranfrage Haus Bau Klötze

Planen Sie das Bebauen eines Grundstücks? Um etwaige Unsicherheiten beim Bauen aus dem Weg zu räumen, bietet sich in diesem Fall die sogenannte Bauvoranfrage an. Diese wird beim zuständigen Bauamt gestellt und klärt bereits vor dem eigentlichen Bauantrag, ob die gewünschten Bebauungspläne generell bezüglich Bebaubarkeit des Grundstücks & Co. umsetzbar sind. Das spart oftmals nicht nur Nerven, sondern auch Zeit. Denn eine Bauvoranfrage ist im Vergleich zum Bauantrag deutlich weniger umfangreich. Erfahren Sie im Folgenden alles Wichtige, was Sie zum Thema Bauvoranfrage wissen müssen.

Für wen eignet sich die Bauvoranfrage und was sind ihre Vorteile?

Grundsätzlich kann jeder einen Antrag bezüglich der Bauvoranfrage stellen. Das schließt auch Architekten sowie Bauingenieure ein. Sinnvoll ist dies vor allem dann, wenn Grundsatzfragen offen sind oder Sie bereits vor dem geplanten Bau wissen, dass Ihr Haus beispielsweise höher ausfallen wird, als es der Bebauungsplan vorgibt. Aber auch wenn noch kein Bebauungsplan vorliegt, ist eine Bauvoranfrage empfehlenswert. Denn dadurch ist Planungssicherheit gegeben. Zudem stellt die Bauvoranfrage eine gute Voraussetzung für eine Baugenehmigung dar und ist ebenso für Kaufinteressenten sowie Verkäufer eines Grundstücks interessant. Mit einer gültigen Bauvoranfrage ist nämlich ein höherer Verkaufspreis möglich.

Auch bei speziellen “Bauten” wie einem Container Haus ist die Genehmigung sehr unsicher. Setzen Sie hier besser auf eine Bauvoranfrage!

Hinweis für Ihre Planung: Ist die Genehmigung des Bauantrags so gut wie sicher, ist eine Bauvoranfrage in den meisten Fällen nicht notwendig.

Wie lange ist die Bauvoranfrage gültig?

Die Gültigkeit der Bauvoranfrage hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In der Regel beträgt diese aber rund drei Jahre. Oftmals ist auch eine Verlängerung möglich. Je nach Bundesland kann ebenfalls der Umfang einer Bauvoranfrage variieren. Rechtsgrundlage für den Bauvorbescheid bildet in Bayern zum Beispiel der Artikel 71 der Bayerischen Bauordnung (BayBO). In Hessen wird die Bauvoranfrage in Paragraph 66 der Hessischen Bauordnung (HBO) geregelt und in Hamburg ist der Vorbescheid in Paragraph 63 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) verankert.

Die Bindewirkung

Die rechtliche Bindewirkung der Bauvoranfrage ist quasi eine „Zusicherung“ gemäß Paragraph 38 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Hiermit wird also die Tatsache bezeichnet, dass die jeweilige Bauaufsichtsbehörde während der Gültigkeit eines Bauvorbescheids an diese gebunden ist.

Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie für die Bauvoranfrage beim Bauamt

Möchten Sie eine Bauvoranfrage stellen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder reichen Sie einen formlosen Antrag ein (eine kostenlose Vorlage finden Sie hier im Artikel) oder Sie stellen einen förmlichen Antrag. Für Letzteres sind folgende Formulare und Bauvorlagen des Bauvorhabens notwendig:

  • Antragsformular
  • Flurkarte
  • Baubeschreibung
  • Fragenkatalog
  • Bauzeichnungen (inklusive Lageplan, Grundriss, Ansicht und Pläne für Entwässerung sowie Wasserversorgung)
  • (bei gewerblichem Bauvorhaben) Nutzungsbeschreibung
  • Fotos vom Grundstück
  • Berechnungen des Bruttorauminhalts
  • Unterschriften

Sollten zudem Baulasten vorhanden sein, müssen diese ebenfalls als Kopie beigefügt werden. Zusätzlich ist ein Abweichungsantrag zu stellen, wenn sich Ihr Bauvorhaben außerhalb der Festsetzung des Bebauungsplans abspielt.

Tipp: Unterschreiben Sie unbedingt alle Pläne und geben Sie auch die Namen von Ihren Nachbarn an.

Der Fragenkatalog

Bei einem förmlichen Antrag zur Bauvoranfrage ist das Einreichen eines detaillierten Fragenkatalogs zwingend. Hierbei ist es wichtig, dass es sich um die nötigsten Fragen zum Thema Baurecht handelt, die sich von der Behörde klar und deutlich mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten lassen. Idealerweise erstellt diese Ihr Architekt oder Bauingenieur. Da der Fragenkatalog je nach Grundstück sehr individuell ausfällt, werden Ihnen hierfür vom Bauamt leider keine Vorlagen zur Verfügung gestellt.

Formlose Bauvoranfrage – gratis Vorlage

Wie bereits erwähnt können Sie bei der Behörde auch eine formlose Bauvoranfrage stellen. Eine gratis Vorlage finden Sie dafür im Folgenden. Beachten Sie aber, dass der Bescheid der Behörde rechtlich nur dann bindend ist, wenn Sie einen förmlichen Antrag eingereicht haben:

1. Absender

2. Antragsteller bzw. Bauherr

Name, Vorname
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Email
Telefon

3. Vorhaben

Genaue Erklärung:

4. Baugrundstück

Gemarkung Flur-Nr.

Gemeinde Straße und Hausnummer

Das Baugenehmigungsverfahren: Kosten, Zeit und Ergebnis

Haben Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt eine förmliche Bauvoranfrage eingereicht, können Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten rechnen. Müssen Dokumente nachgereicht werden, kann die Bearbeitung noch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Je nach Aufwand fallen zudem die Kosten für eine Bauvoranfrage aus. Generell liegt ein formloser Antrag zwischen 50 und 200 Euro. Die Kosten für einen förmlichen Antrag belaufen sich dagegen auf 0,1 bis 0,2 Prozent der geplanten Bausumme. Fällt die Bauvoranfrage positiv aus, können Sie Ihren Bauantrag vorbereiten (lassen). Ist der Bescheid allerdings negativ, sollte Ihr Bauvorhaben noch einmal von einem Sachbearbeiter genau geprüft werden.

Tipp: Ihren Ansprechpartner für weitere Informationen finden Sie auch oft auf der Seite vom jeweiligen Landkreis.

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